§ 3 Lieferung von ORTHEGROH Lager-Handelsware, Kontrahierungsverbot.
Berechnung, Rücknahme, Verpackung
- Die Lieferung erfolgt für Mitglieder der Genossenschaft einmal pro Woche oder ab einem Auftragswert von 150 EUR netto innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Lieferungen ins Ausland erfolgen für Genossenschaftsmitglieder einmal pro Woche frei Grenze bzw. Zollstation. Wünscht der Auftraggeber beschleunigten Versand, z. B. per Express, Eilboten, Paketdienst oder Post, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Es gelten die im Mitgliederbereich unter www.orthegroh.de einsehbaren aktuellen Versandkostenbedingungen. Vorgenannte Bedingungen gelten für Lagerware des Verkäufers. Bei Direktlieferung des Herstellers bzw. Direktauftrag gelten dessen Lieferbedingungen.
- Der Verkäufer berechnet alle Produkte, unabhängig davon, ob diese von diesem oder direkt vom Lieferanten geliefert werden.
- Separate Konditionsverhandlungen mit innerhalb der Einkaufsgenossenschaft gelisteten Lieferanten sind Mitgliedern der Einkaufsgenossenschaft untersagt.
- Für den Fall der freiwilligen Rücknahme (z. B. aus Kulanz bei Fehlbestellungen) fallen für den Käufer abweichend von Absatz 1 Hin- und Rücksendekosten sowie eine Wiedereinlagerungsgebühr an. Es gelten die im Mitgliederbereich unter www.orthegroh.de einsehbaren aktuellen Rücksendebedingungen. Die Warenrücknahme erfolgt nur in einwandfreiem Zustand und nach Maßgabe der für die jeweilige Rücksendung erforderlichen Anforderungen aus dem Käufer übermittelten Rücksendeschein.
- Ist die Ware beim Verkäufer zur Ansicht bestellt, wird sie von diesem binnen vier Wochen ab Lieferdatum zurückgenommen. Maßgeblich für die Einhaltung der Vierwochenfrist ist der Eingang der Ware beim Verkäufer. Bei Fristwahrung wird die Ware zum vollen Einkaufspreis gutgeschrieben. Der Käufer trägt die Rücksendekosten sowie eine Wiedereinlagerungsgebühr gemäß im Mitgliederbereich www.orthegroh.de einsehbaren aktuellen Rücksendebedingungen. Die Warenrücknahme erfolgt nur in einwandfreiem Zustand und nach Maßgabe der für die jeweilige Rücksendung erforderlichen Anforderungen aus dem Käufer übermittelten Rücksendeschein. Wird die Vierwochenfrist gem. Satz 1 nicht eingehalten, erfolgt bei einwandfreiem Zustand der Ware bis zum Ablauf von 6 Monaten ab Lieferdatum eine Rücknahme nebst Warengutschrift unter Abzug von weiteren 20% des Nettowarenwertes.
- Verpackung wird für Lieferung der Lagerware des Verkäufers nicht berechnet. Ausgenommen sind Spezialverpackungen für den Transport von Gefahrstoffen per Luftfracht