Mitbestimmung, Verantwortung und die gemeinsame Gestaltung der Zukunft sind deshalb wesentliche Bestandteile unserer Unternehmensstruktur.
Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand übernehmen unterschiedliche Aufgaben und tragen gemeinsam Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung der ORTHEGROH.
Die Generalversammlung ist das zentrale Organ der genossenschaftlichen Willensbildung.
Hier nehmen die Mitglieder ihre Rechte wahr und entscheiden über grundlegende Angelegenheiten ihrer Genossenschaft.
So wird aus Mitgliedschaft aktive Mitgestaltung.
Der Aufsichtsrat begleitet und überwacht die Tätigkeit des Vorstands.
Seine Mitglieder bringen ihre unternehmerische Erfahrung und die Perspektiven der Mitgliedsunternehmen in die Entwicklung der ORTHEGROH ein.
von links: Michael Graf (Orthopädietechnik Graf GmbH), Aurelia Schnitzlein-Funk (Schnitzlein's Sanitätshaus GmbH), Thomas Sax (Sanitätshaus Thomas Sax), Burkhard Püttmann (Sanitätshaus Püttmann), Gabriele Baaß (Sanitätshaus Buder), Alexander Stempfle (Stempfle GmbH)
Der Vorstand führt die Geschäfte der ORTHEGROH und verantwortet ihre strategische und operative Weiterentwicklung.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie ORTHEGROH dauerhaft einen konkreten Mehrwert für ihre Mitglieder schaffen und die Genossenschaft zukunftssicher weiterentwickeln kann.
von links: Andreas Bolsinger, Patrizia Patzke, Stefan Hartmann, Lisa Kurz, Raphael Bernhart